Der wirtschaftliche Vorteil einer gewerblichen Photovoltaikanlage ergibt sich im Kern aus drei Komponenten:
1. Einsparung beim Strombezug
Wenn Ihr Gewerbestrompreis bei z. B. 25–30 Cent/kWh liegt, während die Gestehungskosten des eigenen Solarstroms – über die gesamte Lebensdauer gerechnet – deutlich darunter liegen, entsteht Jahr für Jahr ein Einsparungseffekt.
Je höher Ihre Eigenverbrauchsquote, desto stärker wirkt dieser Hebel. Gerade Betriebe mit hoher Tagesgrundlast können hier massiv profitieren.
2. Einspeisevergütung nach EEG
Nicht selbst verbrauchte Strommengen werden ins öffentliche Netz eingespeist und nach EEG vergütet. Die Vergütungssätze unterscheiden sich je nach:
- Anlagengröße
- Inbetriebnahmedatum
- Betriebsart (Volleinspeisung vs. Überschusseinspeisung)
Für gewerbliche Anlagen lohnt es sich meist, auf Überschusseinspeisung zu setzen: Primär den Eigenverbrauch optimieren, und nur den Überschuss vermarkten.
3. Steuer & Förderung
Seit 2023 gilt für viele PV-Anlagen ein Nullsteuersatz (0 % Umsatzsteuer) auf Lieferung und Installation, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. In der Praxis können unter Umständen auch gewerbliche Betreiber profitieren, die die Anlage direkt in ihrer unternehmerischen Tätigkeit nutzen – hier ist eine Abstimmung mit Steuerberatung und Finanzamt sinnvoll.
Zudem kann PV als Investition steuerlich abgeschrieben werden; teilweise sind attraktive degressive Abschreibungsmodelle für bestimmte gewerbliche PV-Anlagen möglich.